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AGB zur Buchung von Seminaren

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Geschäftsbedingungen zur Buchung von Seminaren

Allgemeines

  1. Die Seminare der ORBITAK stehen grundsätzlich jedem offen.
  2. Für einzelne Seminare sind Zugangsvoraussetzungen festgelegt. 

Rechte und Pflichten

  1. Mit Ausstellung der Anmeldebestätigung für ein Seminar ist zwischen Teilnehmer und ORBITAK ein Vertrag geschlossen. Konsequenzen aus diesem Vertrag können ab diesem Datum geltend gemacht werden.
  2. ORBITAK verpflichtet sich, das im Vertrag genannte Seminar innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens durchzuführen.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Seminargebühr zu zahlen.
  4. Gemäß geltendem Recht werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in banküblicher Höhe, bzw. Bearbeitungsgebühren für den ausstehenden Betrag berechnet.

Durchführung der Veranstaltungen

  1. ORBITAK behält sich Änderungen der Veranstaltungsinhalte, der Veranstaltungszeiten und der Veranstaltungsorte gegenüber der Ankündigung vor. Das Veranstaltungsziel darf dadurch nicht verändert werden. Ersatzansprüche aus dem Ausfall oder der Verlegung von Veranstaltungsterminen sind ausgeschlossen.
  2. ORBITAK behält sich vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor... (a) wenn die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht ist bzw...durch Rücktritte der Teilnehmer unterschritten wird... (b) bei Verhinderung der Trainer.
  3. Teilnehmer können nach Absprache mit ORBITAK in andere, bzw. spätere Lehrgangsangebote wechseln.
  4. Die dem Teilnehmer überlassenen Unterrichtsmaterialien der ORBITAK sind zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt werden. In der Veranstaltung verwendete EDV-Programme sind einschließlich der darin enthaltenen Daten ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur zu Unterrichtszwecken genutzt und nicht kopiert werden.

Kündigung

  1. Der Teilnehmer kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Seminarbeginn kündigen.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.

Sonstiges

  1. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit  diesem Seminar  einverstanden.
  2. Die Haftung der ORBITAK für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigem Verhalten der ORBITAK beruht.
  3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages sind nur in schriftlicher Form zulässig.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.

Stand: 01.11.2007

Gerichtsstand: Bremen